Foto: D. Möller / DRK e.V.

Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Bitte nutzen Sie die PLZ-Suche für nächstgelegene DRK-Angebote und den dort angegebenen Ansprechpartner. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Roten Kreuz vor Ort – nutzen Sie dazu das Kontaktfeld.

Kostenlose DRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

08000 365 000

Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

Rotkreuz Symbolfotos, Senioren, Ambulante Pflege, Hausnotruf, Rotkreuz-App MeinDRK, Inklusion und jung und alt

Frühstück, Spieletreff oder Bewegungsprogramm – die Tagesstätten des DRK bieten Senioren Freizeitgestaltung und Betreuung. Auch für Menschen mit Demenz.

Die Pflegeberatung des DRK.

Die DRK-Pflegeberater finden passgenaue Lösungen für Ihre Pflegesituation.