Entlastende Hilfen für Pflegende. Foto: D. Ende/ DRK

Entlastende Hilfen für Pflegende

Ein Großteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen wird ganz oder teilweise von ihren Angehörigen versorgt und gepflegt. Manche Hilfebedürftigkeit beginnt mit der Übernahme des Einkaufs oder dem Frühjahrsputz und nimmt dann schleichend zu. In anderen Fällen kommt die Hilfebedürftigkeit überraschend auf die Angehörigen zu. Beispielsweise muss nach einem Schlaganfall die Frage, wie die Versorgung und die Pflege zukünftig sichergestellt werden kann, beantwortet werden. Entlastende Hilfen für Pflegende finden Sie bei einem DRK-Kreisverband in Ihrer Region. Nutzen Sie dafür die folgende Postleitzahlen-Suche.

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt

Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
  • einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
  • zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
  • zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll

Wie wir Sie entlasten:

  • Kostenfreie Kurse für pflegende Angehörige, in denen über die Pflegesituation gesprochen und nach Entlastungen gesucht werden kann. Das können bspw. die Vermittlung von Pflegetechniken, der Hinweis auf Pflegehilfsmittel oder ganz konkrete Tipps zum Umgang mit Betreuungssituationen sein. Manche Kassen finanzieren auch individuelle Schulungen in der häuslichen Pflegesituation.
  • Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
  • Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
  • Demenzkranke können stundenweise einzeln oder in Gruppen betreut werden, wenn Angehörige wichtige Termine wahrnehmen müssen. Neben Betreuungskreisen können dies auch Angebote der Tagespflege sein.
  • Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung oder der Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen oder in Pflegeheimen genutzt werden.

Ansprechpartner

Frau
Kristin Heyse
Referentin Sozialrecht und Bereichsleitung Pflege

Lüneburger Straße 2
39106 Magdeburg
Tel.: 0391 610 689 35
Fax: 0391 610 689 39
E-Mail kristin.heyse(at)sachsen-anhalt.drk(dot)de

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Frühstück, Spieletreff oder Bewegungsprogramm – die Tagesstätten des DRK bieten Senioren Freizeitgestaltung und Betreuung. Auch für Menschen mit Demenz.

Die Pflegeberatung des DRK.

Die DRK-Pflegeberater finden passgenaue Lösungen für Ihre Pflegesituation.