(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 30) folgende Aufgaben:
Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung
Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände
Verantwortung für die Spende von Blut und Blutbestandteilen zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten
Suchdienst und Familienzusammenführung
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe
Rettungsdienste und Krankentransport
Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen
Soziale Betreuung insbesondere für Kranke und Behinderte, für alte Menschen, Mütter, Kinder, Jugendliche und Gefährdete
Pflege- und Sozialdienste
Jugendsozialarbeit, Jugendfürsorge
Gesundheitserziehung, -aufklärung und -pflege
Aus- und Fortbildung der Mitglieder und interessierter Bürger
Förderung der Suchtselbsthilfe.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere
die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grund-sätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen
die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros
die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(3) Daneben kann der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO ideell, materiell und finanziell fördern, soweit diese Unterstützungen einen Bezug zu den eigenen Vereinszwecken aufweisen, auch wenn die Empfängerkörperschaft satzungsgemäß andere steuerbegünstigte Zwecke verfolgt.
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. verfolgt seine steuerbegünstigten Zwecke auch dann unmittelbar im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn er satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht. Diese Erbringung an und den Bezug von Kooperationsleistungen betrifft folgende Körperschaften: sämtliche Körperschaften im Verbundbereich des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., insbesondere alle Tochtergesellschaften sowie Muttergesellschaften (Verbundbereich).
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch:
Nutzungsüberlassungen und Vermietungen zur Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke,
gemeinschaftliche Serviceleistungen (IT und Verwaltungsleistungen, wie Buchhaltung und Lohnbuchhaltung) oder Beschaffungsstellen,
Geschäftsführungs- und Managementleistungen,
Aus- und Fortbildungen.
Die vorstehende Art der Zweckverwirklichung fördert die Erfüllung des Satzungszwecks bzw. der satzungsmäßigen Aufgaben i. S. d. vorstehenden Abs. 1 sowie der jeweiligen kooperierenden Körperschaft.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.
Er sorgt für die Aus- Fort- und Weiterbildung seiner Fachkräfte.
Er errichtet und betreibt Ausbildungsstätten, Heime und andere Einrichtungen.