Foto: Andre Zelck / DRK

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Team Erste Hilfe und Digital Campus 

Lüneburger Straße 2
39106 Magdeburg

Tel. 0391 610 689-83
Fax 0391 610 689-39
E-Mail: digitales-rotes-kreuz(at)sachsen-anhalt.drk(dot)de 

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Bildungsangebote des Team Erste Hilfe/ Digitale Bildung/Pädagogische Qualifizierung des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (DRK LVSA).
Es können abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Diese sind in der Ausschreibung des betreffenden Bildungsangebotes angegeben. Mit der Anmeldung wird der Geltung seitens des Teilnehmers zugestimmt.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Anmeldung erfolgt entweder schriftlich (per Post, per Telefax oder E-Mail) oder über das im Internet zur Verfügung gestellte Onlineportal des Team Erste Hilfe und Digital Campus. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. die entsendende Stelle die Teilnahmebedingungen an und verpflichtet sich zur Zahlung der Teilnahmegebühren. Der Vertragsschluss kommt nicht bereits mit dem Versenden der bloßen „Bestätigung der Anmeldung“ zustande, sondern erst nach Prüfung des Vertragsangebotes und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch Übersenden einer schriftlichen bzw. elektronischen Bestätigung (Einladung).

3. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt, abhängig vom Bildungsangebot nach Beendigung der Bildungsveranstaltung. Die Zusendung der Rechnung erfolgt per Post oder E-Mail. Die Teilnahmegebühren sind nach Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer zu entrichten, soweit nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden (z. B. Ratenzahlungen). Eventuell eingeräumte Rabatte gelten nur im Einzelfall. Die Teilnahmegebühren sind in der jeweiligen Ankündigung, im jährlich erstellten Bildungsprogramm sowie auf der Rechnung zu finden.

4. Rücktritt (vor Veranstaltungsbeginn)

Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Team Erste Hilfe und Digital Campus des DRK LVSA schriftlich (auch per E-Mail und Fax) anzuzeigen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim DRK LVSA maßgebend. Folgende Stornierungsbedingungen gelten:

  • Rücktritt bis zum Anmeldeschluss/Ende der Anmeldefrist: keine Stornierungskosten
  • späterer Rücktritt bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmekosten
  • späterer Rücktritt bis zu einem (1) Tag vor Beginn der Veranstaltung: 75 % der Teilnahmekosten
  • Rücktritt ab dem Tag des Beginns der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: gesamte Teilnahmekosten sind fällig

Bei Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und an Stelle des Kunden teilnimmt, werden keine Stornokosten fällig.

5. Kündigung (nach Veranstaltungsbeginn)

Bei Bildungsangeboten mit einer Dauer von bis zu drei Monaten ist eine Kündigung ausgeschlossen. Erstrecken sich Bildungsangebote über mehrere Abschnitte/Module und übersteigt der gesamte Zeitraum mehr als drei Monate, kann der Teilnehmer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate und im Weiteren jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündigen.

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den DRK LVSA gelten insbesondere, die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Veranstaltung durch den Teilnehmer, wodurch den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwidergehandelt wird, die Begehung einer Straftat (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung), das wiederholte unentschuldigte Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme oder Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten im Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung.

6. Absage und Änderungen durch das Team Erste Hilfe und Digital Campus des DRK LVSA 

Der DRK LVSA ist berechtigt, jederzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder das Bildungsangebot auf einen anderen Termin zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn für ein Bildungsangebot nicht genügend Anmeldungen vorliegen (Unterschreitung der Mindesteilnehmerzahl) oder das Bildungsangebot durch Krankheit des Referenten oder wegen unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt werden muss. In vorgenannten Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmekosten vollständig zurückerstattet.

Bei zeitlicher Verschiebung besteht ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz besteht nicht.

Die Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programm durchgeführt. Der DRK LVSA behält sich jedoch den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Wechsel der Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kürzung von Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Der DRK LVSA haftet nur, wenn der Schaden durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit nach § 823 BGB bleibt von dem Ausschluss unberührt.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigen mitgeführten Gegenständen übernimmt der DRK LVSA grundsätzlich keine Haftung.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Teilnehmer hat das Recht, der Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit zu widersprechen. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

9. Urheberrechtschutz

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des DRK LVSA bzw. des urhebenden Referenten gestattet.

10. Gerichtstand

Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist Magdeburg, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

11. Nebenabreden / Unwirksamkeit

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.