Das Deutsche Rote Kreuz hält in Sachsen-Anhalt 115 Einrichtungen und ambulante Dienste vor, in denen sich rund 3500 Mitarbeiter um Pflegebedürftige kümmern. Aktuell sind gerade für die Betreiber von Pflegeheimen immense Kostensteigerungen zu verzeichnen. Diese entstehen vor allem durch die gestiegenen Personalkosten.
„Die Systematik der Pflegeversicherung sieht vor, dass die Steigerungen von den Pflegebedürftigen getragen werden müssen.“, so Dr. Carlhans Uhle, Landesgeschäftsführer des DRK Sachsen-Anhalt. Folge sind steigende Eigenanteile, welche die Pflegebedürftigen selbst tragen müssen oder für die sie Hilfe zur Pflege bei den Sozialämtern beantragen können.
„Unser Anspruch in den Pflegeeinrichtungen ist es, den Patienten und Bewohnern eine würdevolle Pflege zu ermöglichen. Der steigende Eigenanteil löst bei vielen Menschen, bereits vor dem eigentlichen Eintreten des Pflegefalls, Ängste und Sorgen aus. Zur Entlastung der Bewohner fordern wir eine Übernahme der Investitionskosten durch das Land, wie es zum Beispiel in Niedersachsen der Fall ist.“, so Uhle weiter.
Das Land Niedersachsen stellt durch die Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes die Planung und Förderung der Pflegeeinrichtungen in die Regelungsverantwortung der Länder.
Eine grundsätzliche Reform der Finanzierung ist aus Sicht des Landesgeschäftsführers unumgänglich: „Um auch zukünftig eine gute Pflege anbieten zu können und die Bewohner und Patienten finanziell zu entlasten, muss die Finanzierung der Pflege umfassend reformiert werden. Ein Vorschlag ist der Sockel-Spitze-Tausch. Hier wird das aktuelle System der Pflegeversicherung umgedreht. Nach diesem System bezahlen die Versicherten zukünftig einen fixen Sockelbetrag und die Pflegversicherung übernimmt dann alle darüber hinaus anfallenden Kosten.