· Pressemitteilung

Altkleidersammlung - neue EU-Richtlinie, aber bewährte Grundsätze

Altkleider-ContainerDRK Landesverband Sachsen-Anhalt

Trotz der zum Jahresbeginn in Kraft getretenen EU-Richtlinie gelten in der DRK-Altkleidersammlung weiterhin die bewährten Grundsätze.

Der Landesgeschäftsführer des DRK Sachsen-Anhalt, Dr. Carlhans Uhle, macht Folgendes deutlich:

„Unabhängig von der neuen EU-Richtlinie bleibt eines gleich: Stark zerschlissene Kleidung gehört nicht in die Altkleidercontainer. Geschieht dies doch, verursacht dies unnötige Kosten in der Sortierung und Verwertung. Wir danken jedem einzelnen für eine Kleiderspende und bitten diesen Grundsatz weiterhin zu beachten.“

Zu betonen ist , dass in Deutschland aufgrund des gut funktionierenden Sammlungssystems nach wie vor zerschlissene und verschmutzte Textilien in der Mülltonne entsorgt werden können.
In die Altkleidercontainer gehört ausschließlich noch tragbare Kleidung. 

Der DRK Sachsen-Anhalt verfügt in seiner föderalen Struktur in nahezu allen der 20 Kreisverbände über Altkleidersammlungen. Bereits seit einiger Zeit stehen zahlreiche DRK Kreisverbände in diesem Bereich vor großen Herausforderungen. Immer wieder kam und kommt es an den Altkleidercontainern zur Vermüllung. Hervorgerufen wird diese durch nicht sachgemäße Abgabe und Nutzung der Container. So findet sich nicht nur Kleidung in den Containern wieder, sondern auch Sperr- oder Hausmüll. 

Es ist in den letzten Jahren zudem deutlich zu erkennen, dass immer häufiger stark zerschlissene Kleidung in den Altkleidercontainern landen. Diese ist untragbar und für die Weitergabe an Bedürftige nicht mehr zu gebrauchen.