Nicht nur an diesem Tag machen wir auf die besonderen Bedarfe der Menschen mit Behinderung aufmerksam.
Besondere Brisanz bekommt dieser Tag allerdings durch die unsichere Lage die Einrichtungen.
Das Sozialministerium Sachsen-Anhalt hat zum Jahresende 2024 den Landesrahmenvertrag der Eingliederungshilfe gekündigt. Der Vertrag regelt die Leistungen und deren Vergütung, die von gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen und anderen Hilfeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden.
Seitdem befinden sich die beteiligten Akteure in herausfordernden Verhandlungen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen dem DRK Vorschläge vor, die einen durchschnittlichen Personalabbau zwischen 18,51% und 38,64% nach sich ziehen würden.
Die neuen Personalschlüssel bedeuten in weiten Teilen eine drastische Leistungskürzung zu Lasten der leistungsberechtigten Personen.
Mitte Dezember soll nun eine neue Verordnung im Landtag Sachsen-Anhalt verabschiedet werden. das DRK fordert unter anderem den Erhalt der derzeitigen Personalschlüssel im Sinne eine qualitativ hochwertigen Betreuung. Das würde aber dann für das Land mehr Kosten bedeuten, denn wie überall steigen auch in der Behindertenhilfe die Löhne und die Sachkosten. Die für 2025 eingeplanten 711 Millionen würden laut DRK diese Kostensteigerungen nicht decken.